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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: [07/2025]

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch

Sven Sommerfeld – Bauplatz-Macher

im Rahmen der Grundstücksvermittlung, Bauherrenberatung sowie der Unterstützung bei der Realisierung von Neubauprojekten angeboten werden.

 

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen

Bauplatz-Macher erbringt insbesondere folgende Leistungen:

- Recherche und Vermittlung geeigneter Grundstücke für private und gewerbliche Bauprojekte

- Beratung und Begleitung von Bauinteressenten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Bien-Zenker

- Vorstellung von Hausbau-Konzepten und Weiterleitung an geeignete Partner (z. B. Fertighaushersteller, Finanzierungsvermittler)

- Kommunikation mit Grundstückseigentümern, Tippgebern, Investoren und Projektbeteiligten

- Auf Wunsch: Weitergabe ausgewählter Grundstücksdaten zur Bewertung durch Dritte

 

Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung, Vertragsabschluss oder Baugenehmigung besteht nicht.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Bauplatz-Macher kommt zustande durch:

- schriftliche oder mündliche Beauftragung der Dienstleistung, oder

- die konkludente Annahme eines Angebots (z. B. durch Besichtigung oder Nutzung bereitgestellter Grundstücksinformationen)

 

Die Annahme von Angeboten durch Bauplatz-Macher erfolgt stets freibleibend. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Grundstücks- oder Bauherrenvermittlung.

4. Vergütung / Provision

Die Dienstleistung ist grundsätzlich für Bauinteressenten kostenlos, solange kein gesonderter Vermittlungsauftrag mit Provision vereinbart wurde.

 

Für Grundstücksanbieter, Investoren oder Tippgeber kann eine erfolgsabhängige oder pauschale Vergütung vereinbart werden, wenn dies im Vorfeld individuell besprochen und schriftlich festgehalten wurde.

 

Für die Vermittlung oder den Verkauf von Grundstücken kann eine Provision fällig werden, sobald durch die Tätigkeit von Bauplatz-Macher ein rechtsgültiger Kauf- oder Bauvertrag zustande kommt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach individueller Absprache und ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

 

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:

- zur vertraulichen Behandlung aller von Bauplatz-Macher übermittelten Grundstücksdaten,

- zur unverzüglichen Mitteilung bei Zustandekommen eines Vertrages mit einem vorgestellten Anbieter oder Grundstückseigentümer,

- keine eigenmächtige Weitergabe von erhaltenen Exposés oder Kontakten ohne Zustimmung.

6. Haftung

Bauplatz-Macher übernimmt keine Haftung für:

- die Verfügbarkeit oder rechtliche Bebaubarkeit der vorgestellten Grundstücke,

- Baufehler oder Verzögerungen durch externe Dienstleister oder Hausanbieter,

- Entscheidungen von Behörden, Banken oder Projektpartnern.

 

Die Haftung von Bauplatz-Macher für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten verletzt werden. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Datenschutz

Bauplatz-Macher verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung einsehbar.

8. Urheberrecht / Inhalte der Website

Alle auf www.bauplatz-macher.com veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Exposés und Logos, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Witten.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

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